25.01.2018
Daten aus dem Auto: Versicherer kämpfen auf allen Ebenen
Der „unabhängige Datentreuhänder“, wie ihn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt, könne auf Basis des § 63a Straßenverkehrsgesetz (StVG) tätig werden.
Schon Einparken ist autonomes FahrenDort ist geregelt, dass der Fahrzeughalter im Fahrzeug gespeicherte Daten an Dritte übermitteln muss, wenn die Daten zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen notwendig sind. Mehr