02.01.2014
Was sich 2014 alles ändert
Hier gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro monatlich angehoben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 48.600 Euro. Bleiben die Beitragssätze 2014 stabil, beträgt der maximale Arbeitnehmeranteil (aktuell 8,2 Prozent) zur Krankenversicherung ab kommendem Jahr 332,10 Euro und damit rund zehn Euro mehr als in diesem Jahr.
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