17.07.2019
Zentralruf der Autoversicherer hilft auch bei E-Scooter-Unfall
Kommt es zu einem Unfall mit den Elektrorollern, können Geschädigte die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung des E-Scooters durch den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln lassen.
Der Zentralruf gibt seit 1972 nach einem Verkehrsunfall Auskunft über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge inklusive E-Scooter. "So erfahren Betroffene schnell und unkompliziert, wo der E-Scooter versichert ist, auch wenn er von einem der zahlreichen Leihanbieter stammt", erklärt Jens Bartenwerfer, Geschäftsführer der GDV Dienstleistungs-GmbH, die den Zentralruf der Autoversicherer betreibt.
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