15.11.2016
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweigerung der Vorvertraglichkeitsprüfung
Die Leistungen wurden bislang nicht erbracht, da der VN sich weigerte, dem VR eine Schweigepflichtentbindung zu erteilen, damit dieser prüfen konnte, ob eventuell eine Vorvertraglichkeit bestand.Das Kammergericht (KG) Berlin wies die Klage ab, da die Leistungen aufgrund der Verweigerung der berechtigten Auskünfte nicht fällig sind.
Das KG verweigerte dem VN die vermeintlichen BU-Ansprüche mangels Fälligkeit.Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/46) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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