Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
...Versicherungsunternehmen aus Drittländern: Unternehmen mit Sitz außerhalb des EWR dürfen nur entweder über eine deutsche Tochtergesellschaft oder über eine Niederlassung im Inland tätig werden (Ausnahme: Ausländische Rückversicherer, die in Deutschland im freien Dienstleistungsverkehr tätig werden, vgl. Rückversicherungsaufsicht). Erstversicherern ist der Dienstleistungsverkehr nicht erlaubt. ...