Zweitrisikodeckung
...Nachgelagerte, allein vom Rückversicherer getragene Deckung, die erst nach Verbrauch der vorangehenden, vom Erstversicherer getragenen Deckung (erstes Risiko) zum Zuge kommt. Der Rückversicherer erhält vom Erstversicherer das vom Versicherungsnehmer für die nachgelagerte Deckung (Höherdeckung) bezogene Entgelt vollständig nach Abzug der Vertriebsaufwendungen des Erstversicherers.
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