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Zessionslimit

1. Begriff: Maximale Beteiligungshöhe, die zwischen dem Zedent und dem Zessionär vereinbart wurde.

2. Differenzierung: a) In der Quotenrückversicherung ist das Zessionslimit pro Risiko die vereinbarte maximale Versicherungssumme bzw. in der Sachversicherung meist der Probable Maximum Loss (PML).
b) In der Summenexzedenten-Rückversicherung bezeichnet das Zessionslimit den absoluten Betrag, zu dessen Übernahme sich der Rückversicherer an dem Risiko höchstens verpflichtet hat. Das Zessionslimit wird in der Summenexzedenten-Rückversicherung als ganzzahliges Vielfaches des Selbstbehalts des Zedenten berechnet.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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