Arzneimittelversorgung
...Das AMG setzt EU-einheitliche Vorgaben um und enthält strikte Vorgaben für die Herstellung, Prüfung, Zulassung, Verschreibung und den Handel mit Arzneimitteln. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat jeder Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Arzneimitteln, sofern diese in Deutschland eine Zulassung haben und apothekenpflichtig sind. Maßgebliche Rechtsvorschriften hierfür enthält das Sozialgesetzbuch (SGB V), in dem die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und deren Erstattung durch die Krankenkassen (§§ 31, 34 - 35b SGB V) sowie die Zuzahlungen und Belastungsgrenzen (§§ 61, 62, SGB V) festgelegt sind.3. ...