09.03.2020
Nicht jeder Name ist erlaubt
Dieser führe dazu, dass die Bezeichnungen "Versicherung", "Versicherer", "Assekuranz", "Rückversicherung", "Rückversicherer" und entsprechende fremdsprachliche Bezeichnungen oder eine Bezeichnung, in der eines dieser Worte enthalten ist, in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur von Versicherern und deren Verbänden geführt werden dürfen.
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