Versicherungsvertragsrecht: Klagefristsetzungen ungültig

Aufgrund der VVG-Reform wurde die 6-monatige Klagefrist gemäß § 12 VVG a. F. aufgehoben.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2008 sind derartige Fristsetzungen von Versicherern ungültig.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem Oberlandesgericht Köln Erfolg.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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