In den Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht regelte ein Versicherer, dass bei unzutreffenden Antragsangaben zu Beitragsberechnungsmerkmalen der Versicherungsbeitrag rückwirkend ab Beginn des Vertrags angepasst werden kann.
Eine derartige Vereinbarung ist unwirksam – so die Ansicht des Landgerichts (LG) Dortmund.
Das LG entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers und kippte die Klausel des Vertrags.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert