Unfall: Übergangsleistung - letzte Berufsausübung entscheidet

740px 535px
Ob ein Versicherter zu mehr als 50 Prozent in seiner Leistungsfähigkeit im beruflichen Bereich beeinträchtigt ist, muss anhand seines konkret zuletzt ausgeübten Berufes entschieden werden.

Die Fähigkeiten des Versicherungsnehmers allgemein einen Beruf ausüben zu können, sind nicht relevant.

So lautete eine Entscheidung des Landgerichts Berlin


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/51) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News