Der Versicherer (VR) muss beweisen können, dass die Ursache eines Bandscheibenvorfalls nicht überwiegend durch die Folgen eines Unfalls verursacht wurde, um die Leistungen verweigern zu können. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte hier zu urteilen.
Beim Versicherungsnehmer liegt trotzdem die Darlegungslast, dass der Bandscheibenvorfall eine Folge der überwiegend unfallbedingten Ursache war.
Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt sein, aber nur unter erheblicher Gewalteinwirkung zur Hauptursache werden. Aber: Ein Bandscheibenvorfall kann durchaus ein Unfallereignis sein!
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/26) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert