Verunreinigt ein Versicherungsnehmer das Erdreich des Nachbargrundstücks, besteht nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Pflicht, nicht nur den geschädigten Boden zu entsorgen und abzutragen.
Nach Auffassung des BGH ist der Versicherungsnehmer, beziehungsweise der in der Leistung stehende Versicherer, dazu verpflichtet, das verunreinigte Grundstück wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen.
Der BGH definierte in diesem Fall die Inanspruchnahme des Schädigers nach § 1004 BGB.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/49) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert