Rechtsschutz: Vorvertraglichkeit - keine Deckung

Der Versicherungsnehmer bat um Rechtsschutz bei seinem Versicherer wegen Anfechtung der Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft im Hinblick auf falsche Abrechnungen des Hausverwalters.

Zur Begründung des Anspruches führte der Versicherungsnehmer an, dass der Verwalter bereits seit langem die Abrechnungen falsch vornehme.Da nach Prüfung des Versicherers die Abrechnungen bereits vor Beginn des Rechtsschutzvertrages immer in gleicher Weise falsch berechnet wurden, lehnte der Versicherer die Kostenübernahme ab.

Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts liegt hier eine Vorvertraglichkeit vor, die zur Leistungsverweigerung führt.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem Oberlandesgericht München keinen Erfolg.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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