Das Oberlandesgericht Hamm wertete einen als Agenten auftretenden Vermittler als Makler.
Er sei in der Courtage-Zusage eines Versicherers als Makler bezeichnet. Außerdem habe er bei der Vermittlung nicht auf einzelne Versicherer beschränkt beraten, sondern er berate seine Kunden umfassender.
Darauf weise auch die Aussage des Kunden hin, der Makler habe ihm eine "bunte Mischung von Versicherungen"vermittelt.
Das Oberlandesgericht Hamm stellte hier die Maklerhaftung des Agenten eindeutig klar.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/44) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Er sei in der Courtage-Zusage eines Versicherers als Makler bezeichnet. Außerdem habe er bei der Vermittlung nicht auf einzelne Versicherer beschränkt beraten, sondern er berate seine Kunden umfassender.
Darauf weise auch die Aussage des Kunden hin, der Makler habe ihm eine "bunte Mischung von Versicherungen"vermittelt.
Das Oberlandesgericht Hamm stellte hier die Maklerhaftung des Agenten eindeutig klar.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/44) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert