Maklerhaftung: Auftritt eines Mehrfachagenten als Makler

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Das Oberlandesgericht Hamm wertete einen als Agenten auftretenden Vermittler als Makler.

Er sei in der Courtage-Zusage eines Versicherers als Makler bezeichnet. Außerdem habe er bei der Vermittlung nicht auf einzelne Versicherer beschränkt beraten, sondern er berate seine Kunden umfassender.

Darauf weise auch die Aussage des Kunden hin, der Makler habe ihm eine "bunte Mischung von Versicherungen"vermittelt.

Das Oberlandesgericht Hamm stellte hier die Maklerhaftung des Agenten eindeutig klar.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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