Kfz-Kasko: Schäden zwischen Anhänger und Zugmaschine ausgeschlossen?

Ist bedingungsgemäß eine Ausschlussklausel vereinbart, dass Schäden zwischen Anhänger und Zugmaschine ohne Einwirkung von außen nicht versichert sind, ist eine derartige Vereinbarung rechtswirksam.

Entsteht ein Schaden jedoch durch eine notfallmäßige Vollbremsung, weil ein am Straßenrand befindliches anderes Fahrzeug plötzlich anfährt, so ist dieser Schaden zwar nicht über den oben genannten Ausschluss zu regulieren, jedoch hat der Versicherungsnehmer das Recht auf Kostenersatz im Rahmen der §§ 83 und 90 VVG, denn durch sein Bremsmanöver hat er einen größeren Schaden vermieden - Rettungskosten.

Das Landesgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Versicherer zur Erstattung der entstandenen Kosten an den Versicherungsnehmer.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/42) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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