Kein Schutz bei lückenhafter Risikobeschreibung

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Wenn in der Risikobeschreibung eine "Zimmerei ohne Dachdeckerarbeiten" angegeben ist, besteht grundsätzlich für alle Dachdeckerarbeiten, insbesondere auch für Verlegung von Bitumenbahnen zur Dachabdichtung kein Versicherungsschutz.

Ob jedoch ein Versicherungsschutz zur Regressbeitreibung gegen einen zur Dachabdeckung beauftragten Subunternehmer zu gewähren ist, blieb im Verfahren offen.

Die Leistungsklage des Versicherungsnehmers blieb vor dem Landgericht Wiesbaden erfolglos.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:  kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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