Kann Anerkenntnis des VR widerrufen werden?

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Der Versicherer (VR) ist im Fall eines Rechtsstreits gemäß § 11 AUB nicht an sein gegebenes Anerkenntnis gebunden. Erlangt der VR im Laufe des Prozesses Kenntnis, dass es nicht zur Leistung verpflichtet gewesen wäre, so kann es diese zurückfordern.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Ansicht des VR und lehnte den Antrag des Versicherungsnehmers ab!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/33) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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