Jeder Punkt in Flensburg ist ein eigener Versicherungsfall

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In diesem Fall wurde die Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers wegen Erreichen der Punkte-Grenze entzogen.

Da jeder Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften oder die geltenden Strafgesetze einen eigenen Rechtsschutzfall darstellt, ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Deckungszusage des Versicherers nur gegeben, wenn bereits der erste Verstoß, der für den Fahrerlaubnisentzug relevant war, innerhalb des versicherten Zeitraums liegt.

Der Bundesgerichtshof regelte hier eindeutig die Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 2 ARB 94.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/37) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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