Dieses Urteil beschäftigt sich mit dem Thema Haftpflichtversicherung mit einem Einschluss von Gewahrsamsschäden.
Der Fahrzeuglenker schaute zurück, nachdem er ein Schlagloch überfahren hatte, verriss dadurch das Lenkrad und kam von der Straße ab. Wenn ein geliehener Traktor, wegen eines Fahrfehlers instabil wird und deshalb in einen Graben stürzt und beschädigt wird, ist dies kein Betriebsschaden.
Es liegt eindeutig ein ersatzpflichtiger Gewahrsamsschaden vor, da der Fahrzeuglenker durch ein plötzliches Ereignis von der Straße abgekommen ist – ein Bedienungsfehler liegt hier dem Umfall nicht zugrunde.
Der Klage des Versicherungsnehmers wegen Schadensregulierung gegen den Versicherer wurde vom Oberlandesgericht Hamm stattgegeben.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert