Fristlose Kündigung der KTG-Versicherung

740px 535px

In der Krankentagegeldversicherung darf der Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. In diesem Fall nahm ein angeblich arbeitsunfähiger selbstständiger Malermeister einen Auftrag an und nahm hierzu einen Außentermin wahr, um ein Angebot zu erstellen.

Dies war für den VR ein außerordentlicher Kündigungsgrund

Derartige Feststellungen dürfen auch durch einen vom VR bestellten Detektiv verwertet werden, aber nur dann, wenn der Ermittler nicht selbst den VN zum unlauteren Tätigwerden verleitet hat !

Die Klage des VN wurde vom OLG als nicht begründet abgewiesen!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/37) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Alle Recht News