Einmal Daten eingeben genügt bald bei Behördenkontakt

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Nach dem Bundestag hat Anfang März auch der Bundesrat der Einführung einer Bürger-Identifikationsnummer zugestimmt. Damit kann dem Bundespräsidenten das Registermodernisierungsgesetz zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz) sieht vor, dass die Steuer-Identifikationsnummer als Bürger-Identifikationsnummer verwendet wird. Sie dient künftig als übergreifendes Ordnungsmerkmal für besonders relevante Register, etwa Melde- oder Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

Once only reicht

Bürgerinnen und Bürger werden die Nummer im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung nutzen. So kann vermieden werden, dass sie nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind.

Bisher dienen bei Behördenleistungen Name, Geburtsdatum und Adresse zur Identifizierung des Betroffenen - was in der Praxis manchmal fehleranfällig oder auch aufwändig war, etwa wenn Betroffene ihre Geburtsurkunde vorlegen mussten. Die Verwendung der bereits ausgegebenen individuellen Steuer-Identifikationsnummer soll zudem den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten. 

Datencockpit schafft Transparenz

Das Gesetz konkretisiert zudem die Bedingungen für den Datenaustausch: Dieser ist nur mit Zustimmung des Einzelnen möglich. Mehr Transparenz soll ein so genanntes Datencockpit schaffen: Künftig können Bürgerinnen und Bürger nachsehen, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.

 

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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