Unter einem Raum eines Gebäudes versteht man jeden abgegrenzten und verschließbaren Teil eines Gebäudes, der Unbefugte davon abhält und sie zwingt, einen Einbruch vorzunehmen, um in das Gebäude beziehungsweise den Raum zu gelangen.
Achtung: Ein Carport ist im Sinne des VHB nicht als Raum eines Gebäudes zu sehen.
In diesem speziellen Fall wurde ein Rasentraktor entwendet, der mit einer stabilen Eisenkette und einen Bügelschloss am Carport befestigt war. Dies stellt daher keinen Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen dar.
Das Gericht hielt es zudem für zweifelhaft, ob ein Rasentraktor überhaupt zu den versicherten Sachen der Hausratversicherung zählt oder eher als Kfz anzusehen ist.
Die Klage eines VN wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Köln abgewiesen!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/49) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus Mehrwertsteuer pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert