Wenn Mietwagenunternehmen Unfallgeschädigten Tarife anbieten, die über dem normalen ortsüblichen Mietpreis liegen, muss das Unternehmen den Mieter darauf hinweisen, dass die gegnerische Kfz-Haftpflicht die Kosten eventuell nicht vollumfänglich übernehmen wird.
Werden die Betroffenen nicht informiert, bleibt der Mietunternehmer auf den Mehrkosten sitzen.
Der Bundesgerichtshof entschied hier zugunsten des Mieters. Mehrkosten müssen nicht gezahlt werden.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert