Arglistige Täuschung durch falsche Rechnungen

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Nach einem Leitungswasserschaden reichte der Versicherungsnehmer seinem Versicherer Sanierungsrechnungen ein. Der Versicherer prüfte die Rechnung und fand mehrere Posten, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten Schaden standen.

Daraufhin verweigerte er die Gesamtleistung aufgrund arglistiger Täuschung.

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Ansichten des Versicherers und wies die Klage des Versicherungsnehmers ab.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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