Bei einem Verkehrsunfall im Jahre 1977 wurde der Kläger schwer verletzt, der Versicherer bot dem Opfer 44.000 Euro endgültige Abfindung, die dieser im Jahre 2005 auch annahm.
Nachdem das Unfallopfer im Jahre 2004 einen weiteren Unfall erlitt und daraufhin dienstunfähig wurde, focht er die vorher unterzeichnete Abfindungserklärung wegen Irrtums an und forderte weitere 37.000 Euro Verdienstausfall.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg ist es, auch im Hinblick darauf, dass der Kläger 2004 bereits dienstunfähig war, rechtsverbindlich und auch für Laien verständlich, dass eine „endgültige Abfindung“ keinen Spielraum für weitere Forderungen lässt.
Das OLG Bamberg bestätigte die Ansicht des Landgerichts und wies die Klage des Unfallopfers ab!
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert