Die Monuta will mit einem neuen Baustein das Angebot der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erweitern. Der Versicherer bringt eine betriebliche Sterbegeld-Vorsorge über eine Unterstützungskasse auf den Markt.
Mit der betriebliche Sterbegeld-Vorsorge (bSV) sollen Arbeitnehmer im Falle ihres Todes ihre Angehörigen besser absichern können. "Wir haben eine Unterstützungskasse gegründet, um das bisherige Maklergeschäft im Bereich der betrieblichen Vorsorge zu ergänzen", erklärt Oliver Suhre, Generalbevollmächtigter der Monuta Versicherungen. Zielgruppe des Produkts sind insbesondere Familien- und mittelständische Unternehmen. Indem sie die Bestattungskosten übernehmen, könnten sie einen Mehrwert für ihre Mitarbeiter schaffen und die Mitarbeiterbindung stärken.
Arbeitgeber trägt die Beiträge
Für den Arbeitgeber sind die Beiträge zur bSV als Betriebsausgaben lohnsteuer- und sozialabgabefrei sowie voll abzugsfähig. Alle Versorgungszusagen werden dabei von der Monuta Unterstützungskasse e.V. kongruent rückgedeckt. Der Tarif der bSV sieht eine Versicherungssumme für alle Angestellten zwischen 25 und 57 Jahren bis jeweils maximal 7.500 Euro vor. Dabei trägt der Arbeitgeber die Beiträge in voller Höhe für den Arbeitnehmer.
Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber: Bei der Einzahlung in eine Unterstützungskasse sparen sie Steuern beziehungsweise die Beiträge können als Betriebsausgaben in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Die in der Unterstützungskasse investierten Beiträge müssen nicht in der Unternehmensbilanz ausgewiesen werden. Die Verwaltung wird komplett von der Monuta Unterstützungskasse übernommen. Unternehmen, die bereits eine bAV für ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben, können die neue bSV zusätzlich anbieten. Bestehende Vorsorgeleistungen bleiben hiervon unberührt.
"Dieser neue Ansatz bietet Vermittlern Potenzial zur Portfolio-Erweiterung und einen neuen Einstieg in die Beratung", ist sich Suhre sicher. Firmen, die ihren Mitarbeitern bereits andere Leistungen der bAV anbieten, könnten mit der bSV erneut angesprochen werden.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de