Mit den drei Produktlinien "Kompakt", "Komfort" und "Komfort Plus" offeriert Roland Rechtsschutz bereits ein breites Angebot für Gewerbekunden. Nun ergänzt der Versicherer das Produkt um weitere Leistungen.
Damit sollen Gewerbekunden auch in den Bereichen abgesichert, die in der heutigen Zeit immer präsenter werden. So ergänzt der Rechtsschutzversicherer zum Beispiel in allen drei Produktvarianten den Vertrags-Rechtsschutz für erneuerbare Energien bis 5.000 Euro pro Fall (15.000 Euro pro Fall bei Komfort Plus) – jetzt auch bei Anschaffung und Installation.
Bisherige große Ausschlüsse wie Eherecht und Hausbau sind jetzt inkludiert
Auch im neuen Tarif für Privatkunden sind zahlreiche Leistungserweiterungen ergänzt – insbesondere in der Premium-Variante: Die bisherigen großen Ausschlüsse wie Eherecht und Hausbau sind hier neuerdings inkludiert. Davon sollen nun auch Geschäftsführer mit dem neuen Privat-Baustein im Gewerbetarif profitieren. Denn dieser enthält ab jetzt alle neuen Privat-Premium-Leistungen. Wie die Bausteine Jur-Cyber, Reputation und Jur-Contract, die unter anderem gegen Cyber-Risiken oder bei vertraglichen Streitigkeiten helfen, können Gewerbekunden auch den Baustein "Privat" bei Bedarf ergänzen.
Streitigkeiten rund ums geistige Eigentum sind häufig mit kosten- und zeitintensiven Prozessen verbunden. Die neue Lösung von Roland Rechtsschutz für Komfort-Plus-Gewerbekunden: Im passiven Rechtsschutz, also bei der Abwehr solcher Ansprüche, übernimmt der Versicherer bis 10.000 Euro je Fall. Hierzu zählen alle Konflikte in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/ Gebrauchsmuster- und Designrechten.
Wenn rechtliche Interessen bei Insolvenzanfechtung gewahrt werden sollen
Ebenfalls neu in der Komfort-Plus-Variante: Wer rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung wahrnehmen möchte, hat mit dem neuen Tarif ab sofort Versicherungsschutz. Im Speziellen sind hier Anfechtungen eines Vertrags zwischen Versicherungsnehmer und dem Kunden im Inland aufgrund eines vom Kunden des Versicherungsnehmers eröffneten Insolvenzverfahrens versichert.
Auch die Leistungen im Agrar-Rechtsschutz hat der Rechtsschutzversicherer erweitert: Zum Beispiel ist die Zugehörigkeit zu einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft keine Voraussetzung mehr. Das heißt: Auch gewerbesteuerpflichtige Betriebe aus der tierischen und pflanzlichen Urproduktion können den Baustein abschließen und sich so gegen rechtliche Risiken absichern. Die Prämie berechnet der Versicherer künftig über den Umsatz.
Ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt
Eine Abfrage nach dem Gesamtumsatz, inklusive Subventionen, soll also genügen, um den landwirtschaftlichen Hauptbetrieb, steuerpflichtige Nebenbetriebe, erneuerbare Energien und Intensivtierhaltung mitzuversichern. Laut Unternehmensangaben ist dies ein Alleinstellungsmerkmal am Markt. Neu ist auch, dass Altenteiler und Hoferben prämienneutral mitversichert sind, wenn deren Wohnsitz bis zu hundert Kilometer Luftlinie zum Risikoort entfernt ist. Außerdem sind die Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsangelegenheiten sowie Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind, bereits in der Grunddeckung bis zu 50.000 Euro pro Fall versichert.
Auch die Bestandskunden profitieren von den neuen Leistungen, denn mit der Leistungs-Update-Garantie des neuen Tarifs erhalten mit Ausnahme von Agrar-Rechtsschutz-Kunden alle Gewerbekunden mit einem Vertrag der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 2022 automatisch die neuen Gewerbe-Leistungen.
Quelle: Roland Rechtsschutz
Autor(en): versicherungsmagazin.de