Die Hannoversche Lebensversicherung hat das Produkt- und Leistungsspektrum ihrer Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) überarbeitet.
Die Tarifstruktur der neuen SBU wurde vereinfacht: Es gibt jetzt drei Tarife, beginnend mit dem Basistarif „Premium“, der bereits einen umfassenden Schutz bei Berufsunfähigkeit bietet. Darauf aufbauend leistet der Tarif „Premium Plus“ zusätzlich bei Arbeitsunfähigkeit. Der „Premium Exklusiv“ Tarif ergänzt darüber hinaus einen finanziellen Schutz bei schwerer Krankheit oder schwerer Beeinträchtigung sowie weitere Anpassungsmöglichkeiten.
Tarife passen sich veränderten Konditionen an
Alle Tarife enthalten neue Leistungen, zum Beispiel bei Verlust der Grundfähigkeiten (sehen, sprechen, hören) und einer Verbesserung der Zahlungen für eine Wiedereingliederung oder Umschulung. Umfassende Nachversicherungsgarantien sollen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz sich flexibel dem sich ändernden Absicherungserfordernissen im Laufe des Lebens anpasst.
Der „Premium Exklusiv“ inkludiert auch Leistungen bei schwerer Krankheit wie Krebs oder bei Rollstuhlbedarf. Kundinnen und Kunden mit dieser Absicherung erhalten auch eine Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung bei Geburt eines Kindes oder bei Immobilienerwerb ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung.
Der Vertrieb soll umfassend unterstützt werden
Mit Hilfe des BiPRO-Webservices werden die erforderlichen Kundendaten schnell und unkompliziert in das Verwaltungssystem der Vermittlerinnen und Vermittler eingespielt. Zudem sind digitale Voranfragen möglich.
Die Hannoversche Lebensversicherung baut ihren B2B-Kanal weiter aus und hat demzufolge auch ihr Vertriebsteam deutlich erweitert. Vermittler und Vermittlerinnen haben jetzt einen persönlichen Ansprechpartner, der alle Anliegen – zum Beispiel bei der Antragsprüfung – kompetent und schnell klärt Das Ziel ist es, Vermittlerinnen und Vermittler zu entlasten, damit sie mehr Zeit für die Beratung ihrer Kundinnen und Kunden haben.
Beteiligen sich an den Kosten einer Zweitmeinung
Außerdem sollen die Kunden im Leistungsfall nicht allein sein. Sollten die Hannoversche Lebensversicherung einmal der Auffassung sein, einen Leistungsantrag abzulehnen, beteiligt sie sich an den Kosten einer Zweitmeinung, zum Beispiel durch Verbraucherschützer oder Versicherungsberater. Das sind Zusatzleistungen, die Vermittler im Beratungsgespräch auch als Mehrwert für ihre Kunden einbringen können.
Quelle: Hannoversche Leben
Autor(en): versicherungsmagazin.de