Das für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungswirtschaft erstellte Bedingungswerk Proximus 5 gibt es nun als E-Book und löst damit seinen Vorgänger Proximus 4 ab. Das E-Book kann ab sofort im Online-Shop des BWV Bildungsverbands bezogen werden. Die Druckausgabe wird im August veröffentlicht und kann im Shop vorbestellt werden.
Um die berufliche Aus- und Weiterbildung bundesweit nach einheitlichen Standards zu gewährleisten, hat der BWV Bildungsverband das fiktive Versicherungsunternehmen, die Proximus Versicherung AG, geschaffen. Dieses Unternehmen arbeitet auf Grundlage der Proximus Versicherungsbedingungen. Diese werden im überbetrieblichen Unterricht und zur Vorbereitung beziehungsweise Umsetzung von bundeseinheitlichen Prüfungen eingesetzt - als zugelassenes Hilfsmittel in gedruckter Form auch in den Prüfungen Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen sowie Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen.
Die Prüfungsfragen basieren ab Juli 2023 auf Proximus 5
Proximus 5 ist für die Ausbildung nach der neuen Ausbildungsordnung relevant, also ab Ausbildungsbeginn August 2022. Angehende Fachwirte verwenden Proximus 5 zum ersten Mal zur Herbstprüfung 2023. Bei den Fachleuten für Versicherungsvermittlung basieren die Prüfungsfragen ab Juli 2023 auf Proximus 5.
Über 50 Expertinnen und Experten der Branche haben das Bedingungswerk unter Koordination des BWV Bildungsverbands überarbeitet. Inhaltliche Neuerungen basieren unter anderem auf den Änderungen in den GDV- und PKV-Musterbedingungen, auf den Anforderungen durch die Neuordnung der kaufmännischen Ausbildung, auf rechtlichen Änderungen sowie auf der Berücksichtigung neuer Produktgenerationen.
Wesentlichen Änderungen in Form von Synopsen
Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen steht in Form von Synopsen auf der Homepage des BWV Bildungsverbands zur Verfügung. Proximus kann ab sofort als E-Book zum Preis von zehn Euro inklusive Mehrwertsteuer und ab August als Druckausgabe zum Preis von 15 Euro inklusive Mehrwertsteuer plus Versandkosten bezogen werden.
Quelle: BWV
Autor(en): versicherungsmagazin.de