Digitaler Antrag nun über E-Signatur möglich

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Die Europa hat das Leistungsniveau ihrer Risikolebensversicherungen verbessert: Versicherte sollen nun von einer noch einfacheren und schnelleren Auszahlung profitieren. Außerdem hat der Lebensversicherer aus Köln seinen digitalen Antrag um die E-Signatur ergänzt.

Mögliche Pflegekosten auffangen oder finanziellen Belastungen abfedern

Die Europa bietet die vorgezogene Todesfall-Leistung nun auch ohne Mehrkosten in ihren Basis-Tarifen an. Bisher war diese Leistung dem Premium-Tarif vorbehalten. Bei der vorgezogenen Todesfall-Leistung wird die Versicherungssumme bereits vor dem Tod der versicherten Person ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist eine schwere Krankheit, die nach ärztlicher Ansicht innerhalb von zwölf Monaten zum Tode führt. Dadurch sollen der Versicherte und seine Familie zum Beispiel mögliche Pflegekosten auffangen oder die finanziellen Belastungen eines Arbeitsplatzverlustes abfedern können.

Beerdigungskosten problemloser zahlen können

Neu im Premium- und Basis-Tarif ist die Sofortleistung bei Tod noch vor Abschluss der Leistungsprüfung. Es genügt, die amtliche Sterbeurkunde und den Versicherungsschein vorzulegen. Dann werden fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme bereits ausgezahlt, höchstens 10.000 Euro. So können etwa Beerdigungskosten leichter bezahlt werden. 

Stirbt ein Versicherungsnehmer im Ausland, erhalten die Hinterbliebenen zudem im Premium-Tarif eine Zusatzleistung. Diese ist ebenfalls begrenzt auf fünf Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro.

Sofortige Gewissheit, ob Antrag durch ist oder nicht

Den digitalen Antrag des Versicherers können Vermittlerinnen und Vermittler nun per E-Signatur abschließen, wodurch der Prozess noch einfacher und zügiger werden soll. Gemeinsam werden der Vermittler und sein Kunde online durch den Antragsprozess geführt. Durch den E-Gesundheits-Check, den die Europa seit 2018 anbietet, muss der Kunde nur vier Gesundheitsfragen beantworten. Am Ende folgt in der Regel direkt eine Entscheidung über den Antrag. Der Kunde soll so sofort Gewissheit erlangen, ob sein Antrag angenommen wurde oder nicht.

Quelle: Continentale Versicherungsverbund 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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