Betriebshaftpflicht mit neuem Bedingungswerk

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Die Württembergische Versicherung hat ihr Angebot für Handels- und Industriebetriebe ausgebaut und neue Bedingungen für die Betriebshaftpflichtversicherung veröffentlicht. Diese beinhalten obligatorisch zahlreiche Deckungsbestandteile, die bei anderen Anbietern lediglich fakultativ sind, so die Aussage des Versicherers.  

Bei der Ausgestaltung der neuen Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung lag das Hauptaugenmerk auf der Verringerung der Komplexität und einer klar strukturierten Gestaltung des Versicherungsschutzes zur umfassenden Absicherung gegen finanzielle Verluste und Haftpflichtansprüche. Im Einzelnen gibt es einige Neuerungen insbesondere beim Produkthaftpflichtrisiko und beim Produktrückrufkostenrisiko.

Produktrückrufkostenrisiko ab sofort mitversichert

Im Sektor Produkthaftpflicht lassen sich Weiterfresserschäden, also Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, sowie sonstige Produktvermögensschäden inklusive Nutzungsausfall zur Deckung hinzufügen. Das Produktrückrufkostenrisiko ist – mit Ausnahme des Kfz-Rückrufs – ab sofort mitversichert und deckt zukünftig Aufwendungen im Zusammenhang mit Rückrufen bei drohenden Personen- und Sachschäden sowie auch bei drohenden Vermögensschäden ab. Auf Wunsch können zudem Rückrufe nach Produktmanipulation sowie das Rückrufkostenregressrisiko für Maschinenbaubetriebe eingeschlossen werden.

Rückruf von Erzeugnissen für After-Sales-Market ist versichert

Zulieferer von Teilen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger können auf Wunsch ihr Rückrufkostenrisiko mitversichern. Die Deckung beinhaltet dann Versicherungsschutz bei drohenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ferner können Zulieferer von Teilen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger den Rückruf von Erzeugnissen für den After-Sales-Market versichern. Beinhaltet sind dann auch Kosten Dritter für die Einstellung zusätzlichen Personals, Überstunden des Stammpersonals, sonstige behördliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Rückruf, Ersatzfahrzeuge der Fahrzeughalterinnen und -halter sowie deren Rückholung und die Übernachtung der Fahrzeuginsassen.

Auch internationale Versicherungsprogramme für Unternehmen im Angebot

Mit der sogenannten Master-Cover-Deckung, die gesondert vereinbart werden kann, bietet die neue Betriebshaftpflichtversicherung der Württembergischen auch internationale Versicherungsprogramme für Unternehmen mit ausländischen Handels- und/oder Produktionsstätten an.

Zu deren weiteren Verbesserungen zählen die beitragsneutralen Erweiterungen der Umweltrisikoversicherung und die Aufnahme von Reputationsschäden und Krisenberatungskosten. Gleichzeitig gewährt das aktualisierte Bedingungswerk eine Besserstellungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Quelle: Württembergische Versicherung

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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