Zeitpunkt der Garantiezinssenkung überdenken

Bereits zum Januar 2004 soll der Garantiezins für Lebensversicherungen von derzeit 3,25 Prozent auf 2,75 Prozent gesenkt werden, um die Zinsanforderungen an die Unternehmen zu mindern. Die Zinsanforderung ist für einen Versicherer die Anlagerendite, die er erzielen muss, um seine Verträge mit dem Garantiezins zu bedienen. Die Senkung soll Unternehmen vor den Problemen schützen, die zur Krise der Mannheimer Leben geführt haben.

Die Assekurata hat für ein Modellunternehmen berechnet, wie sich die Anforderung bei einer Senkung zum Januar 2004 ändern würde. Demnach sinkt sie im ersten Jahr um 0,01 Prozent und für 2012 um 0,14 Prozent. Der Effekt ist also gering und wird die Unternehmen kaum entlasten. Die Senkung des Garantiezinses ist gesetzlich vorgeschrieben, der genaue Zeitpunkt jedoch nicht. Folglich wäre auch ein Termin zum Januar 2005 möglich, so die Assekurata.

Die Änderung der Garantie zum Januar 2004 erzwingt die Neukalkulation aller Tarife, was teuer und aufwändig ist. Falls die Sterbetafeln an die steigende Lebenserwartung angepasst werden, müssen die Versicherer die Tarife im Jahr 2005 erneut kalkulieren. Der Aufwand könnte also halbiert werden, wenn der Garantiezins erst zum Januar 2005 gesenkt wird, betont die Assekurata.

Quelle: Assekurata

Autor(en): Michaela Kreuzpointner

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