Ein Blick in die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) regelmäßig veröffentlichte Statistik zur Riestervorsorge zeigt, dass Wohnriester derzeit boomt. Während hier Rentenpolicen, Banksparpläne und Investmentfonds immer schlechter abschneiden, hat sich Wohnriester seit 2008 zu einem regelrechten Star gemausert. Im zweiten Quartal 2012 entfielen fast 80 Prozent aller Neuverträge auf diese Art der Vorsorge.
Und auch Verbraucherschützer sind voll des Lobes. Bauherren und Wohnungskäufer schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe, wenn sie ihr Eigenheim mit einem Riester-Darlehen finanzieren, so die Stiftung Warentest. Für ein günstiges Riester-Darlehen würden in der Regel weniger Zinsen als für einen ungeförderten Kredit anfallen. Zudem sparen die Kunden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile viele tausend Euro und es gibt bei Wohnriester keine Einkommenshöchstgrenzen. Auch Gutverdiener können profitieren. Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat eben nicht nur den Aufbau einer privaten Rente, sondern fördert seit Anfang 2008 auch den Traum von den eigenen vier Wänden. Bis zu 2.100 Euro pro Jahr lassen sich von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Der Kunde spart mindestens vier Prozent seines Bruttojahreseinkommens einzahlen.
Daumen hoch für Bausparkassen
Erste Wahl für potentielle Hausbesitzer sind laut Stiftung Warentest die Riester-Kredite der Bausparkassen. Vor allem die Landesbausparkassen schnitten bei einem Test gut ab. Die günstigen Angebote seien zudem zinssicher. Kombinieren kann man Riester etwa mit einem Bausparvertrag um später ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Das Modell, so die Verbraucherschützer, sei aber nur geeignet wenn man später wirklich bauen oder kaufen will.
Wohnriester kann aber auch mit Baudarlehen kombiniert werden. Dann fließt die Rieste-Förderung direkt in die Tilgung der Baufinanzierungsschulden ein. Bei einem Kombikredit einer Bausparkasse spart der Kreditnehmer zunächst einen Bausparvertrag an, mit dem er das Darlehen später auf einen Schlag ablösen kann.
Gefördert werden eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung. Sogar für ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht gelten die staatlichen Zuschüsse oder Steuervorteile. Ehegatten sollten beide ein Baudarlehen abschließen, um die Riester-Förderung voll auszuschöpfen. Zudem wird festgelegt, dass der Kredit spätestens bis zum 68. Lebensjahr getilgt sein muss.
Bild: © Thorben Wengert/
Und auch Verbraucherschützer sind voll des Lobes. Bauherren und Wohnungskäufer schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe, wenn sie ihr Eigenheim mit einem Riester-Darlehen finanzieren, so die Stiftung Warentest. Für ein günstiges Riester-Darlehen würden in der Regel weniger Zinsen als für einen ungeförderten Kredit anfallen. Zudem sparen die Kunden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile viele tausend Euro und es gibt bei Wohnriester keine Einkommenshöchstgrenzen. Auch Gutverdiener können profitieren. Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat eben nicht nur den Aufbau einer privaten Rente, sondern fördert seit Anfang 2008 auch den Traum von den eigenen vier Wänden. Bis zu 2.100 Euro pro Jahr lassen sich von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Der Kunde spart mindestens vier Prozent seines Bruttojahreseinkommens einzahlen.
Daumen hoch für Bausparkassen
Erste Wahl für potentielle Hausbesitzer sind laut Stiftung Warentest die Riester-Kredite der Bausparkassen. Vor allem die Landesbausparkassen schnitten bei einem Test gut ab. Die günstigen Angebote seien zudem zinssicher. Kombinieren kann man Riester etwa mit einem Bausparvertrag um später ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Das Modell, so die Verbraucherschützer, sei aber nur geeignet wenn man später wirklich bauen oder kaufen will.
Wohnriester kann aber auch mit Baudarlehen kombiniert werden. Dann fließt die Rieste-Förderung direkt in die Tilgung der Baufinanzierungsschulden ein. Bei einem Kombikredit einer Bausparkasse spart der Kreditnehmer zunächst einen Bausparvertrag an, mit dem er das Darlehen später auf einen Schlag ablösen kann.
Gefördert werden eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung. Sogar für ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht gelten die staatlichen Zuschüsse oder Steuervorteile. Ehegatten sollten beide ein Baudarlehen abschließen, um die Riester-Förderung voll auszuschöpfen. Zudem wird festgelegt, dass der Kredit spätestens bis zum 68. Lebensjahr getilgt sein muss.
Bild: © Thorben Wengert/
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek