Was der neue Pflege-TÜV leisten will

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Heute treten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege in Kraft. Dafür hat der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) seine 150 Qualitätsprüfer auf die Anforderungen des neuen „Pflege-TÜV“ vorbereitet. Außerdem hat er seinen Ansatz der beratungsorientierten Prüfung verstärkt. Die Details zu den neuen Richtlinien - auch in einem Interview.

„Bei einer Qualitätsprüfung reicht es uns nicht, einfach nur aufzuzeigen, an welchen Stellen eine Pflegeeinrichtung die standardisierten Anforderungen erfüllt oder nicht erfüllt. Aber wir wollen darüber hinaus in einem fachlichen Austausch der externen Prüfer gemeinsam mit den Einrichtungen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.“, erklärt Frank Schlerfer, Abteilungsleiter des PKV-Prüfdienstes. Bei der fachlichen Qualifizierung der PKV-Prüfer lag deshalb ein Schwerpunkt auf der beratungsorientierten Gesprächsführung.

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther ergänzt. „Wir haben schon vor einem Jahr mit intensiven Schulungen begonnen und auch E-Learning-Formate entwickelt, um alle Beteiligten für das neue Prüfverfahren und die neue Prüfsoftware zu qualifizieren.“

Das neue Qualitätssystem für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ersetzt ab 1. November 2019 die bisher gültigen Pflegenoten. Entsprechend dem Versichertenanteil der Privaten Krankenversicherung führt der Prüfdienst der PKV zehn Prozent aller Qualitätsprüfungen in Deutschland durch. Das entspricht jährlich etwa 3.300 Prüfungseinsätzen. Die gesetzlichen Grundlagen für Qualitätsprüfungen in der Pflege ergeben sich aus §§ 114 ff. Sozialgesetzbuch XI.

Vier Fragen an Frank Schlerfer zum neuen Pflege-TÜV

Frank Schlerfer, Abteilungsleiter des PKV-Prüfdienstes, liefert in einem Interview Antwórten auf die Frage, was die Versicherten vom neuen "Pflege-TÜV" erwarten können. Wir veröffentlichen das Interview leicht gekürzt:

Was ist das Neue am neuen „Pflege-TÜV“?
Die wesentliche Neuerung ist, dass die Prüfung selber sich nicht mehr ausschließlich auf einzelne Faktoren zur Bemessung von Qualität beschränkt, sondern zukünftig die Perspektive des Pflegebedürftigen im Vordergrund steht. Und methodisch im Rahmen der Prüfung in einem fachlichen Dialog mit Einrichtungsvertretern die Pflegesituationen betrachtet und bewertet werden. Bisher wurden die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen nur indirekt berücksichtigt. Nun spielen auch die individuellen Bedürfnisse als Prüfmaßstab eine Rolle.

Wie transparent sind die Bewertungen?
Man wird zukünftig auf einen Blick erfassen können: Wo steht eine Einrichtung? Man wird auch die Möglichkeit haben, sehr intensiv einzusteigen und zum Beispiel die Qualität in bestimmten Bereichen von einzelnen Einrichtung genauer einzusehen.

Ist das neue Verfahren besser als das alte?
Das neue System wird einen viel höheren Differenzierungsgrad haben. Das heißt, wir werden sicherlich eine breitere Streuung der Ergebnisse haben, sodass man Einrichtungen besser miteinander vergleichen kann. Natürlich müssen wir schauen, ob die notwendige Akzeptanz beim Verbraucher erreicht wird. Aber man kann heute schon sagen, dass ein altes System mit sehr geringer Aussagekraft, jetzt durch ein System abgelöst wird, das sehr viele Informationsbedürfnisse erfüllen kann.

Verbessert der neue Pflege-TÜV die Pflegequalität?
Im Rahmen einer Qualitätsprüfung geht es nicht mehr nur darum, wo eine Einrichtung standardisierte Anforderungen nicht erfüllt, sondern darum, in einem fachlichen Dialog Verbesserungs- und Optimierungsmöglichkeiten gemeinsam mit Einrichtungsvertretern zu erarbeiten. Das ist förderlich für die Pflegequalität insgesamt.

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung

Autor(en): Versicherungsmagazin

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