Wie sieht es aus, wenn Radler sich nicht an die geltenden Vorschriften halten? Können Radfahrerinnen und Radfahrern auch Punkte im Flensburger „Verkehrssünderregister“ drohen, wenn sie sich regelwiedrig verhalten? Der neue Fahrrad-Bußgeldkatalog 2022/2023 listet die wichtigsten Bußgeldtabellen auf.
Sogar Fahrverbote sind möglich
Der Bußgeldkatalog sieht nicht nur für Kfz-Fahrer Verwarn- und Bußgelder vor. Auch Fahrradfahrer müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Und die StVO bestimmt eindeutig, dass Fahrradfahrer genauso wie E-Scooter-Fahrer, Autofahrer und Fußgänger, zu den Verkehrsteilnehmern zählen. Daher können Verstöße gegen die StVO von Radfahrern ebenfalls mit Bußgeldern, Punkten und sogar teilweise mit Fahrverboten geahndet werden.
Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht für Radfahrer in der Regel Sanktionen zwischen fünf bis 35 Euro vor. Allerdings gibt es auch einige Verstöße, die mit deutlich höheren Strafen geahndet werden: wie etwa Rotlichtdelikte oder Verkehrsgefährdung durch ein nicht verkehrssicheres Fahrrad. Ab einem Bußgeld von 60 Euro gibt es einen Eintrag im Zentralregister in Flensburg mit mindestens einem Punkt.
Rücksichtsloses Fahren mit dem Rad kann den Führerschein kosten
Somit bleibt „Rowdytum auf dem Fahrrad“ auch nicht immer frei von Konsequenzen für den Pkw-Führerschein. Und für Radfahrer ohne Fahrerlaubnis kann ebenfalls ein Punktekonto in Flensburg eröffnet werden. Wer dann später doch den Führerschein machen möchte, kann durch solche Eintragungen Probleme bekommen.
Wie bei Autofahrern kann bei Verkehrsdelikten von Radfahrern über Verwarnungsgelder hinaus je nach Tatbestand ein Bußgeldverfahren eröffnet werden. Dazu wurde der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog fürs Fahrrad eingeführt, um für ähnliche Verkehrsverstöße auch vergleichbare Sanktionen verhängen zu können. Er soll als Orientierungsrahmen für die Behörden dienen und sie bei der Festsetzung von Bußgeldern bzw. Punkten unterstützen. Dieser Bußgeldkatalog sieht zwar keine Fahrverbote fürs Fahrrad vor, jedoch kann rücksichtsloses Fahren mit dem Rad den Führerschein kosten.
Heimweg mit dem Rad nicht angetrunken antreten
Der Verlust der Fahrerlaubnis kann zum Beispiel drohen, wenn man mit über 1,6 Promille Rad fährt. Und schon bei einem Promillewert über 0,3 können die Behörden Strafanzeige stellen, wenn ein Radfahrer durch eine unsichere Fahrweise auffällt. Dann kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Feststellung der Fahreignung angeordnet werden. Insofern dürfte sich die vielfach verbreitete Meinung, der Heimweg mit dem Rad wäre auch angetrunken noch möglich, gegebenenfalls als riskant herausstellen.
Quelle: Goslar Institut
Autor(en): versicherungsmagazin.de