Aufgrund der Corona-Krise arbeiten Millionen Beschäftigte im Homeoffice. Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei der Arbeit zuhause. Es macht allerdings einen Unterschied, was als Arbeitsunfall in der eigenen Wohnung gilt gegenüber einem Unfall im Unternehmen. Denn bestimmte Gefahren werden über die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt, darauf weist die Universa Versicherung hin.
Damit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift, müssen Unfälle im Homeoffice aufgrund einer Tätigkeit für den Arbeitgeber zustande gekommen sein. Während Wege zur Kaffeemaschine oder zur Toilette im Unternehmen versichert sind, ist dies beim Arbeiten im Homeoffice nicht der Fall. Denn diese Tätigkeit hat auch einen Privatbezug. Wer hingegen einen Aktenordner aus dem Regal nimmt und sich dabei verletzt, genießt den gesetzlichen Schutz.
Wasser holen fällt nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz
Die Universa verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundessozialgerichts. Dieses entschied zu Ungunsten einer Frau, die auf der Treppe ausrutschte und sich schwer verletzte, als sie Wasser aus der Küche holte (Az.: B 2 U 5/15). Der Gang in die Küche sei eine eigenwirtschaftliche Beschäftigung im persönlichen Lebensbereich (im Beispiel: Trinken) und falle damit nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz.
Einen Nachweis für einen Arbeitsunfall im Homeoffice zu führen, ist deutlich schwieriger als im Betrieb: Häufig ist keine weitere Person anwesend, die bestätigen kann, dass der Unfall während einer Tätigkeit für den Arbeitgeber erfolgte. Die Verbraucherberatung NRW e. V. rät deswegen Betroffenen, bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice unverzüglich einem herbeigerufenen Arzt oder Nachbarn schildern, wie es zu dem Unfall kam. Damit gelingt der Nachweis des Arbeitsunfalls gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherer leichter. Ebenso sollte der Unfall direkt dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Leistungen des privaten Unfallschutzes sind umfassender
Wer eine private Unfallversicherung besitzt, hat bei einem Homeoffice-Unfall Glück im Unglück. Denn deren Leistungen sind deutlich umfassender. Eine 24-Stunden-Deckung bietet nicht nur Versicherungsschutz für die finanziellen Folgen eines Unfalls im Büro oder Homeoffice, sondern auch im privaten Bereich. Und dort ereignen sich rund zwei Drittel aller Unfälle, die über die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls nicht versichert sind, etwa im Haushalt, beim Radfahren, Wandern oder Sport. Zudem wird die gesetzliche Unfallrente bei einem versicherten Arbeits- und Wegeunfall erst ab einer dauerhaften Erwerbsminderung von 20 Prozent gezahlt. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent eine Invaliditätsleistung in Form einer Kapitalzahlung. Sinnvoll ist es, im Vertrag eine Progression zu vereinbaren, durch die - je nach Schwere des Unfalles - höhere Leistungen erbracht werden.
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft betrug das Beitragsvolumen in der privaten Unfallversicherung 2018 6.654 Millionen Euro. Dem standen im Geschäftsjahr 2018 Leistungen von 3.393 Millionen Euro gegenüber.
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Autor(en): Versicherungsmagazin.de