Versicherer Ineas steht nun unter Notverwaltung

Niederländische Aufsichtsbehörden haben die Internetversiche­rer Ineas und LadyCarOnline wegen nicht ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit ausgebremst: Ein Notverwalter regelt nun europaweit die Geschäfte.

"Eine drohende Versicherungspleite gab es bislang in Deutschland noch nicht. Für Versicherte muss es ein Sonderkündigungs­recht geben", fordert die Verbraucherzentrale NRW und rät den rund 50.000 betrof­fenen Versicherungsnehmern in Deutschland zu schnellem Handeln. Angesichts des Finanz-Crashs der Assekuranz droht Versicherten, dass Schäden nicht mehr reguliert werden.

Versicherer verfügt über keine ausreichende Liquidität
Die International Insurance Corporation (IIC) bot unter den Namen Ineas und LadyCarOnline auch in Deutschland günstige Haftpflicht- und Kas­koversicherungen an. Auf Antrag der niederländischen Regulierungsbe­hörde für Finanzdienstleistungen hat das Landgericht Amsterdam jetzt entschieden, dass der Versicherer über keine ausreichende Liquidität verfügt und deshalb Notverwalter eingesetzt werden. Die Notregelung gilt auto­matisch in allen europäischen Ländern, in denen Verträge geschlossen wurden – somit auch für deutsche Versicherungsnehmer.

"Nach dem Versicherungsvertragsgesetz endet das Versicherungsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats seit der Insolvenzeröffnung", erklärt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW; "allerdings ist zurzeit noch offen, ob über die ICC überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Fällige Prämien werden weiterhin noch abgebucht."

Schriftliche Bestätigung der Kündigung fordern
Die Verbraucherzentrale NRW rät Versicherten, die Verträge mit soforti­ger Wirkung zu kündigen. "Aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) können Versicherungsverträge fristlos gekündigt werden", untermauern die Verbraucherschützer ihre Position, "und das ist der Fall, wenn ein klam­mes Versicherungsunternehmen seine Kunden bei der Schadensregulie­rung im Regen stehen lässt." Von Ineas und LadyCarOnline sollte darüber hinaus eine schriftliche Bestätigung der Kündigung eingefordert werden. Die ist nämlich Voraussetzung, um eine Police bei einem ande­ren Versicherer abschließen zu können.

Einen Musterbrief zur Kündigung gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW im .

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Bild: © Rainer Sturm,

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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