uniVersa zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit

Die uniVersa Versicherung bietet einer Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen zufolge als erster Versicherer eine Hausratversicherung an, bei der auch grobe Fahrlässigkeit ohne Begrenzungen oder Höchstsätze mitversichert ist. Über das Deckungskonzept "Exclusiv" erhalten Kunden ein verbindliches Recht und die vertragliche Gewissheit, dass Schäden infolge von Unachtsamkeit nicht zum Nachteil des Versicherten ausgelegt werden können.

Wer kennt das nicht: Da ist man jahrelang versichert, dann tritt ein Schaden ein und der Versicherer verweigert die Zahlung. In der Hausratversicherung sind dies häufig Gründe wegen erhöhter Unachtsamkeit, im Versicherungsdeutsch "grobe Fahrlässigkeit" genannt. Zum Beispiel, weil der Versicherte den Wasserhahn der Waschmaschine nicht zugedreht hatte, ein Fenster gekippt war oder Kerzen unbeaufsichtigt brennen gelassen wurden.

Dabei ist es in der Praxis häufig umstritten, wann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zutrifft. Hierzu gibt es die unterschiedlichste Rechtsprechung. Die Urteile sind stark vom Einzelfall abhängig. Streitigkeiten wegen grober Fahrlässigkeit gehören zu den meisten Beschwerdegründen, mit denen Kunden sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden.

Trotz des Einschlusses der groben Fahrlässigkeit darf der Versicherungsschutz nicht als Freifahrschein missverstanden werden. Über spezielle Schulungen soll der Außendienst fit gemacht werden und seine Kunden bereits bei Vertragsabschluss auf die vielen Gefahren und Schadenursachen hinweisen. Zudem soll er Wege aufzeigen, wie Schäden vermieden werden können oder zumindest der Schadenumfang in Grenzen gehalten werden kann. Dies ist im Hinblick auf die Versichertengemeinschaft und eine dauerhaft bezahlbare Prämie ein wichtiger Bestandteil der Kommunikations-Strategie der uniVersa. Über die eigene Kundenzeitung will man das Thema Schadenverhütung ebenfalls weiter verstärkt kommunizieren.

Grundlage des neuen Deckungskonzeptes sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB 2003). Versichert sind dort Schäden wegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Aber auch der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln, Gartengeräten und Hausrat aus dem Auto sowie Überspannungsschäden durch Blitz, Sengschäden und Rückreisekosten (bei größeren Schadensfällen) aus dem Urlaub ist bis zu bestimmten Grenzen im Versicherungsschutz eingeschlossen. Fahrräder können ohne zeitliche Begrenzung mitversichert werden. Das heißt, sie sind gegen Diebstahl rund um die Uhr versichert und nicht wie bisher nur zwischen 6.00 und 22.00 Uhr. Auch Elementargefahren wie Überschwemmungen oder Rückstau können in das Deckungskonzept eingeschlossen werden.

Die Prämie richtet sich nach sechs Tarifzonen (statt bisher vier). Dies führt teilweise zu Beitragsersparnissen. Ein Nürnberger zahlt beispielsweise bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro für das neue Exclusiv-Paket 108,68 Euro jährlich. Bestehen noch weitere Verträge, zum Beispiel eine Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Unfallversicherung, können Stammkunden einen Bonus von bis zu zehn Prozent auf alle Verträge erhalten. Von dem neuen Deckungskonzept mit zahlreichen Leistungsverbesserungen erhofft sich Axel H. Meder einen kräftigen Schub im Neugeschäft.

Quelle: uniVersa

Autor(en): Susanne Niemann

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