Der Streit um die faire Beratung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) dürfte auch auf der DKM in Dortmund toben. Auf der Fachmesse tritt erstmals der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten (BRBZ) auf. Der BRBZ streitet derzeit gleich mit drei Beratungshäusern um die Legitimität ihrer bAV-Beratung.
Laut BRBZ wurden Verfahren gegen die Febs Consulting GmbH, die Mercer Deutschland GmbH und die Hewitt Associates GmbH eingeleitet. Dabei geht es darum, dass nach Meinung der Beraterlobby die bAV nicht von einem Unternehmen geleistet werden darf, dass gleichzeitig als Rentenberater und Versicherungsmakler zugelassen ist. "Bei der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten neben der Rentenberatung kollidieren die Interessen des Kunden an einer unabhängigen Beratung mit den Interessen des Versicherungsvermittlers an dem Erhalt einer Provision für die Vermittlungstätigkeit", kritisiert der BRBZ.
In seiner Rechtsmeinung stützt sich der Bundesverband auf Aussagen des Berufrechtlers Professor Martin Henssler, Leiter des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln. Laut Febs Consulting wurden gerichtliche Verfahren aber längst einvernehmlich beigelegt. Derzeit gebe es lediglich eine Beschwerde bei der zuständigen Registrierungsbehörde. Sie wurde aufgefordert, die Zulassungen zu überprüfen. Der Verband der Rentenberater will nun die DKM nutzen, um darzulegen, wie einheitliche Beratungsstandards in der bAV geschaffen werden könnten.
Bild: © Thomas Max Müller/Pixelio
Laut BRBZ wurden Verfahren gegen die Febs Consulting GmbH, die Mercer Deutschland GmbH und die Hewitt Associates GmbH eingeleitet. Dabei geht es darum, dass nach Meinung der Beraterlobby die bAV nicht von einem Unternehmen geleistet werden darf, dass gleichzeitig als Rentenberater und Versicherungsmakler zugelassen ist. "Bei der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten neben der Rentenberatung kollidieren die Interessen des Kunden an einer unabhängigen Beratung mit den Interessen des Versicherungsvermittlers an dem Erhalt einer Provision für die Vermittlungstätigkeit", kritisiert der BRBZ.
In seiner Rechtsmeinung stützt sich der Bundesverband auf Aussagen des Berufrechtlers Professor Martin Henssler, Leiter des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln. Laut Febs Consulting wurden gerichtliche Verfahren aber längst einvernehmlich beigelegt. Derzeit gebe es lediglich eine Beschwerde bei der zuständigen Registrierungsbehörde. Sie wurde aufgefordert, die Zulassungen zu überprüfen. Der Verband der Rentenberater will nun die DKM nutzen, um darzulegen, wie einheitliche Beratungsstandards in der bAV geschaffen werden könnten.
Bild: © Thomas Max Müller/Pixelio
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek