Steuerentlastungen im Gespräch

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Der Finanzausschuss hat kürzlich über die Entwürfe des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) und des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783) der Bundesregierung mit vier Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen beraten. Dabei gab es auch einen Appell an den Gesundheitsausschuss. Anlass ist die geplante Teilzeitaufstockungsprämie.

Steuerfreiheit von Zuschlägen auf geleistete Überstunden?

Mit dieser sollen erhöhte Zuschläge für Teilzeitkräfte steuerfrei werden, die dauerhaft mehr arbeiten. Aus der CDU/CSU-Fraktion wurde indes darauf hingewiesen, dass Krankenhäuser solche Zuschläge nicht von den Krankenkassen refinanziert bekommen. Im Rahmen des Pflegebudgets bezahlten die Kassen lediglich Tariflöhne. Damit könnten die Maßnahme ausgerechnet in der Krankenpflege ins Leere laufen, ein Bereich, der von einer hohen Teilzeitquote geprägt ist.

Geprüft werde derzeit noch die generelle Steuerfreiheit von Zuschlägen auf geleistete Überstunden, berichtete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Katja Hessel (FDP). Es gehe dabei aber nicht darum, die Entlohnung von Überstunden generell steuerlich zu befreien. Das wurde auch vonseiten der SPD-Fraktion betont.

Diese bezifferte die Entlastungswirkung der beiden Gesetze für Bürger und Unternehmen auf 21 Milliarden Euro. Aus Sicht der SPD-Fraktion bestätigten die Sachverständigen in der Anhörung am vergangenen Montag, dass die Überführung der bisherigen Steuerklassen III und V für Verheiratete in die Klasse IV mit Faktorverfahren sinnvoll sei.

Soll der Entbürokratisierung und Stärkung der deutschen Automobilwirtschaft dienen

Bei der Unionsfraktion stößt dies auf Ablehnung. Es wurden Zweifel geäußert, dass das in diesem Zusammenhang geplante standardisierte Verfahren funktionieren werde. Begrüßt wurde dagegen die geplante Erhöhung der steuerlichen Freibeträge. Dies sei allerdings keine Entlastung, sondern eine gebotene Verhinderung von Mehrbelastung, die man unterstütze. Positiv bewertet wurde auch ein Änderungsantrag, demzufolge die Bemessungsgrenzen bei der steuerlichen Förderung von elektrisch betriebenen Dienstwagen steigen sollen. Hier will die Ampel-Koalition die Grenze des Bruttolistenpreises von 70.000 auf 95.000 Euro erhöhen und Abschreibungsmöglichkeiten verbessern. Aus der Unionsfraktion kam dazu der Vorschlag, die Obergrenze gänzlich zu streichen. Dies würde der Entbürokratisierung und der Stärkung der deutschen Automobilwirtschaft dienen.

Hingewiesen wurde noch darauf, dass die Entlastung von 21 Milliarden Euro sich auf vier Jahre verteile. Unterm Strich werde die Mittelschicht aufgrund der steigenden Sozialabgaben belastet.

Widerspruch dazu kam vonseiten der Grünen-Fraktion. Dort wurde darauf verwiesen, dass eine vierköpfige Familie um 1.500 Euro pro Jahr entlastet werde. Außerdem werde mit der Wachstumsinitiative kurzfristig ein Wachstumsimpuls für die Volkswirtschaft von 0,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gesetzt, langfristig von 0,8 Prozent. Das gelinge vor allem, wenn Anreize für mehr Beschäftigung gesetzt würden. 

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung künftig steuerfrei ausgezahlt

Ebenfalls auf die Expertenanhörung bezog sich die FDP-Fraktion. Viele Maßnahmen in den beiden Gesetzentwürfen seien dort positiv bewertet worden. Wichtig sei der Ausgleich der Kalten Progression, denn der Staat solle nicht von einer höheren Inflation profitieren. Die Liberalen hoben auch hervor, dass Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung künftig steuerfrei ausgezahlt werden dürfen. Mit dieser Änderung sollen Anreize für versicherungsfreie Beschäftigte im Rentenalter gesetzt werden. 

Die FDP-Abgeordneten machten deutlich, dass sie sich weitere Investitionsanreize für Unternehmen vorstellen könnten, insbesondere eine höhere und entfristete degressive Abschreibung. Verwunderung wurde gezeigt, dass der Bundesrat mit seinen mehrheitlich unionsgeführten Ländern die im Gesetzentwurf geplante Anzeigenpflicht für Unternehmen bei nationaler Steuergestaltung nicht in seiner Stellungnahme kritisiert habe.

Quelle: Der Bundestag

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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