Wird die Heimfahrt von der Arbeitsstelle für einen kurzen Lebensmitteleinkauf unterbrochen, endet der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein Arbeits-/Wegeunfall liegt immer nur dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf dem direkten Weg von der Arbeitsstelle nach Hause bewegt.
Das Bundessozialgericht lehnte die Ansprüche des Arbeitnehmers ab.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert