Die Europäische Aufsichtsbehörde hat ein Muster für das neue „Ipid“ veröffentlicht, das für alle Nichtlebensversicherungen verwendet werden soll.
Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) wird immer konkreter. Neben der deutschen Umsetzung im IDD-Umsetzungsgesetz ist auch die Europäische Aufsichtsbehörde Eiopa gefordert, sich Gedanken zu deren Einführung zu machen.
Delegierte Rechtsakte werden unmittelbar wirksam
Dazu werden so genannte Technische Durchführungsstandards entwickelt, die anschließend in Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission einfließen. Diese werden dann unmittelbar gegen alle Versicherungsvertreiber – Versicherer wie Vermittler – wirksam, ohne dass es einer besonderen nationalen Umsetzung bedarf.
Ein Bereich, in dem Brüssel den Auftrag zur Konkretisierung von IDD-Anforderungen hat, ist das neue „Insurance Product Information Document“, kurz Ipid. Im Deutschen ist dies zwar eigentlich schon seit der VVG-Reform bekannt unter dem Namen Produktinformationsblatt (PiB).
Aber der deutsche Gesetzgeber ließ die Branche relativ allein, als er mit Wirkung zum 1.7.2008 mit der VVG-Informationspflichtenverordnung die PiBs vorschrieb. Die Verordnung gibt zwar etwas zu den Inhalten und deren Gliederung her sowie Allgemeinplätze wie dass es „in übersichtlicher und verständlicher Form knapp dargestellt werden“ soll. Ein Muster dazu gab es aber nicht. Die Praxis entwickelt eine Vielzahl an PiBs, die bei weitem nicht immer nur ein einzelnes Blatt umfassen.
Einheitliches Design
Die Eiopa hat jetzt den Auftrag aus der IDD umgesetzt und einen für ein europaweit einheitliches Pib für die Schadenversicherung vorgestellt. Dieses ist schon optisch ansprechender als das, was man derzeit von deutschen Versicherern überwiegend erhält.
Mithilfe von Piktogrammen bekommt der Leser einen schnellen Eindruck, um welchen Regelungsbereich es geht. Zunächst ist mit einer einfachen Auflistung und gekennzeichnet durch Häkchen darzustellen, was versichert ist.
Daneben wird ebenso deutlich dargestellt, was nicht versichert ist, und ob es irgendwelche Leistungsbeschränkungen in der Deckung gibt. Der Globus symbolisiert die Information des Geltungsbereichs der Police. Weiter geht es um die Obliegenheiten des Kunden, wann und wie er seine Prämie zu zahlen hat. Die Sanduhr kennzeichnet die Informationen zu Vertragsbeginn und -ende. Abschließend wird der Kunde über seine Kündigungsmöglichkeiten informiert.
Wichtiges Dokument in der Kundenberatung
Eiopa selbst schreibt dazu, mit dem IPID bekämen die Kunden europaweit „zum ersten Mal präzise, einfache und vergleichbare Informationen über ihre Nicht-Lebensversicherungsprodukte und befähigt sie zu einer informierten Entscheidung wenn sie ein Produkt kaufen“. Das vorgeschlagene Design beruhe auf „umfangreichen Verbrauchertests“ und Vorschlägen verschiedenster Interessengruppen im Rahmen der öffentlichen Anhörung. Hervorgehoben wird, dass die Darstellung auch für eine Darstellung auf Bildschirmen unter anderem von Handys geeignet ist.
Damit könnte das Pib auch noch einmal einen neuen Stellenwert im Verkaufsprozess erhalten. Bisher wird es zumeist nur zusammen mit zahllosen weiteren Informationen wie den Versicherungsbedingungen ausgehändigt. Ob der Kunde dieses PiB überhaupt wahrnimmt, hängt wohl auch davon ab, ob ein Vermittler darauf besonders hinweist und es mit dem Kunden zusammen durchgeht. Auch im Online-Vertrieb wird es oft nur als abrufbares PDF angeboten, ohne dass der Kunde es besonders aktiv wahrnehmen müsste.
Informationsflut hat Transparenz eher gesenkt
Eine große Chance bekäme das neue Pib auch dann, wenn der deutsche Gesetzgeber sich dazu durchringen könnte, die Vorschriften des § 7 VVG zu entrümpeln. Dieser entstand seinerzeit unter der Annahme, dass möglichst viele Informationen dem Kunden helfen würden. Die Informationsflut hat aber die Transparenz eher gesenkt.
Für den Bereich der Lebensversicherungen gibt es bereits eigene Standards zu entsprechenden Produktinformationsblättern. Seit Anfang des Jahres müssen Lebensversicherer einheitliche Muster-Pibs für die Riester- und die Rürup-Rente verwenden.
Bild: M. Neininger
Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) wird immer konkreter. Neben der deutschen Umsetzung im IDD-Umsetzungsgesetz ist auch die Europäische Aufsichtsbehörde Eiopa gefordert, sich Gedanken zu deren Einführung zu machen.
Delegierte Rechtsakte werden unmittelbar wirksam
Dazu werden so genannte Technische Durchführungsstandards entwickelt, die anschließend in Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission einfließen. Diese werden dann unmittelbar gegen alle Versicherungsvertreiber – Versicherer wie Vermittler – wirksam, ohne dass es einer besonderen nationalen Umsetzung bedarf.
Ein Bereich, in dem Brüssel den Auftrag zur Konkretisierung von IDD-Anforderungen hat, ist das neue „Insurance Product Information Document“, kurz Ipid. Im Deutschen ist dies zwar eigentlich schon seit der VVG-Reform bekannt unter dem Namen Produktinformationsblatt (PiB).
Aber der deutsche Gesetzgeber ließ die Branche relativ allein, als er mit Wirkung zum 1.7.2008 mit der VVG-Informationspflichtenverordnung die PiBs vorschrieb. Die Verordnung gibt zwar etwas zu den Inhalten und deren Gliederung her sowie Allgemeinplätze wie dass es „in übersichtlicher und verständlicher Form knapp dargestellt werden“ soll. Ein Muster dazu gab es aber nicht. Die Praxis entwickelt eine Vielzahl an PiBs, die bei weitem nicht immer nur ein einzelnes Blatt umfassen.
Einheitliches Design
Die Eiopa hat jetzt den Auftrag aus der IDD umgesetzt und einen für ein europaweit einheitliches Pib für die Schadenversicherung vorgestellt. Dieses ist schon optisch ansprechender als das, was man derzeit von deutschen Versicherern überwiegend erhält.
Mithilfe von Piktogrammen bekommt der Leser einen schnellen Eindruck, um welchen Regelungsbereich es geht. Zunächst ist mit einer einfachen Auflistung und gekennzeichnet durch Häkchen darzustellen, was versichert ist.
Daneben wird ebenso deutlich dargestellt, was nicht versichert ist, und ob es irgendwelche Leistungsbeschränkungen in der Deckung gibt. Der Globus symbolisiert die Information des Geltungsbereichs der Police. Weiter geht es um die Obliegenheiten des Kunden, wann und wie er seine Prämie zu zahlen hat. Die Sanduhr kennzeichnet die Informationen zu Vertragsbeginn und -ende. Abschließend wird der Kunde über seine Kündigungsmöglichkeiten informiert.
Wichtiges Dokument in der Kundenberatung
Eiopa selbst schreibt dazu, mit dem IPID bekämen die Kunden europaweit „zum ersten Mal präzise, einfache und vergleichbare Informationen über ihre Nicht-Lebensversicherungsprodukte und befähigt sie zu einer informierten Entscheidung wenn sie ein Produkt kaufen“. Das vorgeschlagene Design beruhe auf „umfangreichen Verbrauchertests“ und Vorschlägen verschiedenster Interessengruppen im Rahmen der öffentlichen Anhörung. Hervorgehoben wird, dass die Darstellung auch für eine Darstellung auf Bildschirmen unter anderem von Handys geeignet ist.
Damit könnte das Pib auch noch einmal einen neuen Stellenwert im Verkaufsprozess erhalten. Bisher wird es zumeist nur zusammen mit zahllosen weiteren Informationen wie den Versicherungsbedingungen ausgehändigt. Ob der Kunde dieses PiB überhaupt wahrnimmt, hängt wohl auch davon ab, ob ein Vermittler darauf besonders hinweist und es mit dem Kunden zusammen durchgeht. Auch im Online-Vertrieb wird es oft nur als abrufbares PDF angeboten, ohne dass der Kunde es besonders aktiv wahrnehmen müsste.
Informationsflut hat Transparenz eher gesenkt
Eine große Chance bekäme das neue Pib auch dann, wenn der deutsche Gesetzgeber sich dazu durchringen könnte, die Vorschriften des § 7 VVG zu entrümpeln. Dieser entstand seinerzeit unter der Annahme, dass möglichst viele Informationen dem Kunden helfen würden. Die Informationsflut hat aber die Transparenz eher gesenkt.
Für den Bereich der Lebensversicherungen gibt es bereits eigene Standards zu entsprechenden Produktinformationsblättern. Seit Anfang des Jahres müssen Lebensversicherer einheitliche Muster-Pibs für die Riester- und die Rürup-Rente verwenden.
Bild: M. Neininger
Autor(en): Matthias Beenken