Riester-Sparern wurden von der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Gelder gestrichen, obwohl die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war. Betroffen sind laut Stiftung Warentest allein für das Beitragsjahr 2005 über 84.000 Fälle. Bei ihnen wurde die Zulage erst nach Ablauf der Frist neu berechnet. Laut Abgabenordnung darf die ZfA nur innerhalb einer Frist von vier Jahren unberechtigt gezahlte Zuschüsse zurückfordern. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Zulage beantragt wurde. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV), zuständig für die ZfA, führt die fehlerhaften Rückforderungen auf ein vollautomatisches Prüfverfahren zurück. Gleichzeitig soll die Zahl der Betroffenen aber niedriger liegen, als von der Stiftung Warentest angenommen.
"Diese Zahl betrifft vielmehr alle Fälle, bei denen im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Januar 2013 die Zulage neu berechnet wurde. Dazu gehören auch Fälle, in denen die Frist im Zeitpunkt der Neuberechnung noch nicht abgelaufen war", erklärte DRV-Pressereferent Andreas Feuser. Ebenso seien in der Zahl Fälle enthalten, bei denen erst aufgrund eines neuen Antrags oder einer Beitragsnachzahlung die Zulage neu berechnet wurde. "Eine Neuberechnung kann zudem auch zu einer höheren Zulage statt zu einer Rückforderung führten", betonte Feuser.
Künftig sollen fehlerhafte Rückbuchungen durch ein manuelles Verfahren vermieden werden. "Alle Versäumnisse muss die ZfA dringend korrigieren", forderte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Versicherer und ihre Kunden müssten sich auf die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen durch die ZfA verlassen können. Die Voraussetzungen, wann die Riester-Zulagen gewährt oder zurückgefordert werden können, seien gesetzlich klar geregelt.
Gleichzeitig fordert der GDV den Kreis der Förderberechtigten zu erweitern. Damit könnten Abgrenzungsprobleme vermieden werden. So haben etwa Studenten bisher keinen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Nur wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist, ist unmittelbar förderberechtigt.
Im Notfall Ombudsmann einschalten
Riester-Sparer sollten gegen Rückforderungen, die nicht fristgerecht erfolgt sind, vorgehen. Sie können innerhalb von einem Jahr nach Übermittlung der Anbieterbescheinigung einen Antrag auf Festsetzung stellen. Dann prüft die ZfA erneut. Laut Stiftung Warentest beträgt die Bearbeitungszeit für solche Fälle derzeit aber "weit über ein Jahr". Notfalls muss gegen die Behörde geklagt werden. Alternativ kann man sich aber auch direkt an den Versicherungsombudsmann oder einen Bankenombudsmann wenden.
Allein im Jahr 2012 ließ ZfA 700 Millionen Euro von den Sparguthaben der Riester-Sparer durch die Anbieter wieder einziehen. Gründe sind vielfach, dass die private Rentenversicherung gekündigt wurde, wichtige Angaben im Antrag fehlten oder Versicherte gar nicht förderberechtigt war. Riester-Sparer erhalten jährlich eine Grundzulage von bis zu 154 Euro und für Kinder bis zu 185 Euro. Für Kinder, die seit 2008 geboren wurden, gibt es sogar bis zu 300 Euro pro Jahr.
"Diese Zahl betrifft vielmehr alle Fälle, bei denen im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Januar 2013 die Zulage neu berechnet wurde. Dazu gehören auch Fälle, in denen die Frist im Zeitpunkt der Neuberechnung noch nicht abgelaufen war", erklärte DRV-Pressereferent Andreas Feuser. Ebenso seien in der Zahl Fälle enthalten, bei denen erst aufgrund eines neuen Antrags oder einer Beitragsnachzahlung die Zulage neu berechnet wurde. "Eine Neuberechnung kann zudem auch zu einer höheren Zulage statt zu einer Rückforderung führten", betonte Feuser.
Künftig sollen fehlerhafte Rückbuchungen durch ein manuelles Verfahren vermieden werden. "Alle Versäumnisse muss die ZfA dringend korrigieren", forderte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Versicherer und ihre Kunden müssten sich auf die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen durch die ZfA verlassen können. Die Voraussetzungen, wann die Riester-Zulagen gewährt oder zurückgefordert werden können, seien gesetzlich klar geregelt.
Gleichzeitig fordert der GDV den Kreis der Förderberechtigten zu erweitern. Damit könnten Abgrenzungsprobleme vermieden werden. So haben etwa Studenten bisher keinen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Nur wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist, ist unmittelbar förderberechtigt.
Im Notfall Ombudsmann einschalten
Riester-Sparer sollten gegen Rückforderungen, die nicht fristgerecht erfolgt sind, vorgehen. Sie können innerhalb von einem Jahr nach Übermittlung der Anbieterbescheinigung einen Antrag auf Festsetzung stellen. Dann prüft die ZfA erneut. Laut Stiftung Warentest beträgt die Bearbeitungszeit für solche Fälle derzeit aber "weit über ein Jahr". Notfalls muss gegen die Behörde geklagt werden. Alternativ kann man sich aber auch direkt an den Versicherungsombudsmann oder einen Bankenombudsmann wenden.
Allein im Jahr 2012 ließ ZfA 700 Millionen Euro von den Sparguthaben der Riester-Sparer durch die Anbieter wieder einziehen. Gründe sind vielfach, dass die private Rentenversicherung gekündigt wurde, wichtige Angaben im Antrag fehlten oder Versicherte gar nicht förderberechtigt war. Riester-Sparer erhalten jährlich eine Grundzulage von bis zu 154 Euro und für Kinder bis zu 185 Euro. Für Kinder, die seit 2008 geboren wurden, gibt es sogar bis zu 300 Euro pro Jahr.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek