Rente für den GmbH-Chef wetterfest machen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände erweist sich in der Praxis als schwierig. Vielfach tappen die Chefs in die Falle einer verdeckten Gewinnausschüttung (VGA). Wie sich diese Falle umgehen lässt, zeigt Peter A.Doetsch in einem Fachbuch, das sich mit nichts anderem beschäftigt. Das Buch "Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände" bietet eine gute Darstellung der Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten der bAV für Chefs: Berater und Vermittler erhalten damit ein verlässliches Kompendium für passende und vom Fiskus unangreifbare Versorgungszusagen.

Beispiel: Die individuellen Regelungen für nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Fremdgeschäftsführer sollten mindestens folgenden Inhalt haben:
- Namen und möglichst auch Geburtsdatum,
- Leistungsarten (Alters-, Invaliden- und gegebenenfalls auch Hinterbliebenen-Leistungen), Leistungshöhe und Leistungsvoraussetzungen (Wartezeit, Leistungsausschlüsse),
- Regelaltersgrenze für Beginn der Zahlungen im Alter,
- Zeitpunkt und Voraussetzungen für vorgezogene Altersrente (sofern keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-Versicherung besteht),
- Höhe der versicherungsmathematischen Abschläge, die für jeden Monat des Vorziehens der Altersrente erhoben werden,
- Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Versorgungszusage.

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftführern und -Vorständen sind zusätzliche Regelungen nötig, insbesondere zur Unverfallbarkeit bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Firma. "Ansonsten würde die Versorgungszusage ersatzlos verfallen", sagt Doetsch, der im Hauptberuf Vorstand der Soka-Bau Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (Wiesbaden) ist.

Das Buch ist nun in der 6. Auflage im Verlag Versicherungswirtschaft erschienen und kostet 34 Euro (Bestellung im ; Titel 29 in Kategorie Altersvorsorge). "Wir benutzen es immer dann, wenn bei unseren Überprüfungen von Versorgungszusagen kompliziertere Fragen auftreten - und in den allermeisten Fällen erhalten wir eine einleuchtende Antwort", sagt Hans-Dieter Stubben, Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH. Doetsch beweist in der Neuauflage, dass er auf der Höhe der Zeit ist und die neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung verständlich verarbeitet hat.

Neu ist der Gedanke der Unterteilung der Pensionszusage in eine ersetzende und eine ergänzende Altersversorgung. Doetsch erklärt, warum bei einer ersetzenden Zusage die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Ausgestaltung des Vertrages viel leichter zu erfüllen sind. Quintessenz: Eine GmbH würde ihrem Fremdgeschäftsführer, der nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, auch auf jeden Fall eine Altersversorgung zukommen lassen, für den sie den ansonsten zu zahlenden Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen würde. Von dieser ersetzende Zusage zu unterscheiden ist die ergänzende Versorgungszusage. Erste Empfehlung: Beide Teile sollten ganz klar dadurch trennt werden, dass zwei Zusagen ausgesprochen werden. Doetsch macht deutlich, worin die Unterschiede zwischen den beiden Zusagen bestehen und unter welchen Bedingungen zwar noch eine ersetzende Zusage möglich ist, eine ergänzende Zusage steuerlich aber nicht mehr anerkannt wird.

Durch den umfangreichen Anhang hat man mit dem Buch auch Urteile und Erlasse zur Hand, die für das Gespräch mit kritischen Kunden oder Steuerberatern unerlässlich sind.

Autor(en): Detlef Pohl

Alle Branche News