Reiserversicherungen sind sinnvoll. Doch wer sie blind im Reisebüro kauft, zahlt meist viel zu viel, stellt die Zeitschrift "Öko-Test" in einer Studie fest. Grund: Es werden häufig teure Kombi-Policen mit unsinnigem Zusatzschutz angeboten. Außerdem gibt es vielfach nur einen abgespeckten 80-Prozent-Schutz. In der Praxis werden im Reisebüro nämlich überwiegend Policen mit 20 Prozent Selbstbeteiligung an den Kunden gebracht. Dem Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) sind solche Geschäfte ein Dorn im Auge.
Das Ganze passiert im regelrechten Blindverkauf. "Mit ein wenig Angst vor Auslandsrisiken wir ganz schnell eine Reiseversicherung mit eingepackt. Meist verlässt der Kunde das Reisebüro mit einem Einzel-Reise-Paket mit teuren und unnötigen Zusatzleistungen", sagt Versicherungsmakler Reinhard Bellinghausen von "Reiseversicherung.com", einem Vergleichsportal im Internet.
Nicht erlaubt ist es zudem Reiseversicherungen einfach automatisch hinzuzubuchen oder die Kunden zu zwingen, die Voreinstellung in einer Buchungsmaske zu löschen, wie es wohl etliche Fluglinien praktizieren. Das hat das Landgericht Leipzig entschieden. Das Gericht hält es nicht für zulässig, dass beim Onlineverkauf von Flugtickets auf diese Weise verfahren wird. Bei Reiseversicherungen handele es sich um Zusatzkosten, die für die Flugbuchung nicht zwingend notwendig sind, entschied das Gericht. Solche Kosten dürften nach EU-Recht nur zum aktiven Hinzubuchen, nicht aber zum Abwählen angeboten werden (Aktenzeichen: 5 O 2485/09).
Sachkunde ist nicht nachgewiesen
Nach Meinung des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) sollten Reisebüros und Kfz-Händler überhaupt keine Versicherungen mehr verkaufen. Davon verspricht sich der VDVM mehr Qualität bei der Versicherungsberatung. Für Hochschüler, Banken und Händler sollte das Privileg des Versicherungsverkaufs abgeschafft werden. "Alle Einzelpersonen, die Versicherungen verkaufen, sollten künftig eine Sachkundeprüfung nachweisen", fordert VDVM-Vorstand Holger Mardfeldt. Die Neuregelung will der VDVM der bald zur Reform anstehenden Versicherungsvermittlungsrichtlinie einbringen.
Das Ganze passiert im regelrechten Blindverkauf. "Mit ein wenig Angst vor Auslandsrisiken wir ganz schnell eine Reiseversicherung mit eingepackt. Meist verlässt der Kunde das Reisebüro mit einem Einzel-Reise-Paket mit teuren und unnötigen Zusatzleistungen", sagt Versicherungsmakler Reinhard Bellinghausen von "Reiseversicherung.com", einem Vergleichsportal im Internet.
Nicht erlaubt ist es zudem Reiseversicherungen einfach automatisch hinzuzubuchen oder die Kunden zu zwingen, die Voreinstellung in einer Buchungsmaske zu löschen, wie es wohl etliche Fluglinien praktizieren. Das hat das Landgericht Leipzig entschieden. Das Gericht hält es nicht für zulässig, dass beim Onlineverkauf von Flugtickets auf diese Weise verfahren wird. Bei Reiseversicherungen handele es sich um Zusatzkosten, die für die Flugbuchung nicht zwingend notwendig sind, entschied das Gericht. Solche Kosten dürften nach EU-Recht nur zum aktiven Hinzubuchen, nicht aber zum Abwählen angeboten werden (Aktenzeichen: 5 O 2485/09).
Sachkunde ist nicht nachgewiesen
Nach Meinung des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) sollten Reisebüros und Kfz-Händler überhaupt keine Versicherungen mehr verkaufen. Davon verspricht sich der VDVM mehr Qualität bei der Versicherungsberatung. Für Hochschüler, Banken und Händler sollte das Privileg des Versicherungsverkaufs abgeschafft werden. "Alle Einzelpersonen, die Versicherungen verkaufen, sollten künftig eine Sachkundeprüfung nachweisen", fordert VDVM-Vorstand Holger Mardfeldt. Die Neuregelung will der VDVM der bald zur Reform anstehenden Versicherungsvermittlungsrichtlinie einbringen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek