Einen regelrechten öffentlichen Tumult hat der unter Sonderverwaltung stehende niederländische Versicherer International Insurance Corporation (IIC) in Deutschland ausgelöst. Weil das Unternehmen wegen Zahlungsschwierigkeiten möglicherweise Kaskoschäden nicht mehr voll entschädigen kann, empfehlen Verbraucherschützer eine sofortige Kündigung.
Doch IIC sieht scheinbar kein Sonderkündigungsrecht. „Die Versicherungsverträge bleiben in Kraft. Die Prämien bleiben fällig und werden entsprechend abgebucht“, schreibt der Sonderverwalter. Demgegenüber meint der Bund der Versicherten (BdV) und der Versicherungsombudsmann, Professor Günter Hirsch, dass Kunden bei einem in Geldnot geratenen Schadenversicherer sofort aussteigen könnten.
Auf die Kunden der IIC gibt es einen regelrechten Run
Praktisch brauchen sich die 50.000 Kunden keine Sorgen zu machen. Sie können sofort bei einem neuen Versicherer unter Vertrag gehen. Auf die Kunden der IIC gibt es einen regelrechten Run. Anbieter wie die HUK-Coburg, die Admiral, Direct Line die Hannoversche Direkt und die Sparkassenversicherung Direkt, wollen die IIC-Versicherten aufnehmen und zur Not die Verträge wieder zurückabwickeln, falls die niederländische Assekuranz überleben sollte. Eine Selbstbeteiligung von 2.500 Euro pro Haftpflichtschaden wird für die IIC-Kunden ebenfalls nicht fällig.
Laut GDV wird niederländischer Opferfonds alle Schäden begleichen
Diesen Regress darf der Rettungsfonds Verkehrsopferhilfe zwar nach deutschem Recht fordern, doch laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wird der niederländische Opferfonds alle Haftpflichtschäden begleichen. Trotzdem leben ICC-Kunden gefährlich. Die Verkehrsopferhilfe zahlt Schäden nur bis zur gesetzlichen Deckungssumme. Auf jeden Fall sind Autoversicherte im höchsten Grade verunsichert. Das wirkt sich bereits auf kleinere Kfz-Versicherer mit ausländischen Müttern aus. Sie sehen sich genötigt ihre gute Kapitalausstattung öffentlich darzustellen.
Junger Direktversicherer sieht sich gegenüber IIC deutlich besser aufgestellt
So verweist die Direct Line darauf, dass sie als „deutscher Versicherer“ den strengen Rechtsvorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Sie sei zudem seit 2002 aktiv und betreue mit über 340 Mitarbeitern mehr als 420.000 versicherte Fahrzeuge. „Bei den Solvabilitätsanforderungen können wir sogar das Dreifache des von der BaFin geforderten Kapitals vorweisen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Uwe Schumacher. Die Kölner Admiraldirekt verweist darauf, dass sie zur britischen Admiral Group mit Sitz in Cardiff gehört, die weltweit zwei Millionen Kunden habe.
Der junge Direktversicherer, der keine Zahlen zum deutschen Markt veröffentlicht, sieht sich gegenüber der IIC deutlich besser aufgestellt. „Wir machen im operativen Geschäft Gewinne und können daher unser Kapital in den Geldmarkt investieren und brauchen nicht am Aktienmarkt zu spekulieren“, so Admiraldirekt Geschäftsführerin Sita Schwenzer.
Bild: © Dieter Schütz,
Doch IIC sieht scheinbar kein Sonderkündigungsrecht. „Die Versicherungsverträge bleiben in Kraft. Die Prämien bleiben fällig und werden entsprechend abgebucht“, schreibt der Sonderverwalter. Demgegenüber meint der Bund der Versicherten (BdV) und der Versicherungsombudsmann, Professor Günter Hirsch, dass Kunden bei einem in Geldnot geratenen Schadenversicherer sofort aussteigen könnten.
Auf die Kunden der IIC gibt es einen regelrechten Run
Praktisch brauchen sich die 50.000 Kunden keine Sorgen zu machen. Sie können sofort bei einem neuen Versicherer unter Vertrag gehen. Auf die Kunden der IIC gibt es einen regelrechten Run. Anbieter wie die HUK-Coburg, die Admiral, Direct Line die Hannoversche Direkt und die Sparkassenversicherung Direkt, wollen die IIC-Versicherten aufnehmen und zur Not die Verträge wieder zurückabwickeln, falls die niederländische Assekuranz überleben sollte. Eine Selbstbeteiligung von 2.500 Euro pro Haftpflichtschaden wird für die IIC-Kunden ebenfalls nicht fällig.
Laut GDV wird niederländischer Opferfonds alle Schäden begleichen
Diesen Regress darf der Rettungsfonds Verkehrsopferhilfe zwar nach deutschem Recht fordern, doch laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wird der niederländische Opferfonds alle Haftpflichtschäden begleichen. Trotzdem leben ICC-Kunden gefährlich. Die Verkehrsopferhilfe zahlt Schäden nur bis zur gesetzlichen Deckungssumme. Auf jeden Fall sind Autoversicherte im höchsten Grade verunsichert. Das wirkt sich bereits auf kleinere Kfz-Versicherer mit ausländischen Müttern aus. Sie sehen sich genötigt ihre gute Kapitalausstattung öffentlich darzustellen.
Junger Direktversicherer sieht sich gegenüber IIC deutlich besser aufgestellt
So verweist die Direct Line darauf, dass sie als „deutscher Versicherer“ den strengen Rechtsvorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Sie sei zudem seit 2002 aktiv und betreue mit über 340 Mitarbeitern mehr als 420.000 versicherte Fahrzeuge. „Bei den Solvabilitätsanforderungen können wir sogar das Dreifache des von der BaFin geforderten Kapitals vorweisen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Uwe Schumacher. Die Kölner Admiraldirekt verweist darauf, dass sie zur britischen Admiral Group mit Sitz in Cardiff gehört, die weltweit zwei Millionen Kunden habe.
Der junge Direktversicherer, der keine Zahlen zum deutschen Markt veröffentlicht, sieht sich gegenüber der IIC deutlich besser aufgestellt. „Wir machen im operativen Geschäft Gewinne und können daher unser Kapital in den Geldmarkt investieren und brauchen nicht am Aktienmarkt zu spekulieren“, so Admiraldirekt Geschäftsführerin Sita Schwenzer.
Bild: © Dieter Schütz,
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek