Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich seine aktuelle Stellungnahme zum langfristigen kapitalgedeckten Vermögensaufbau in der Altersvorsorge vorgelegt.
Der Beirat hat sich vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag verankerten Reformvorschlags zum Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung und den Prüfaufträgen zur Weiterentwicklung der privaten Altersvorsorge mit dem Thema befasst und diverse Maßnahmen diskutiert, um eine auskömmliche Alterssicherung durch Kapitaldeckung zukunftssicher zu gestalten.
Er kommt in seiner Stellungnahme unter anderem zu folgenden Empfehlungen:
- Der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung kann dazu beitragen, die sozialen Alterssicherungssystem zukunftssicherer zu gestalten.
- Die freiwillige Riester-Rente sollte in Richtung eines kapitalgedeckten Systems mit verpflichtendem Beitrag reformiert werden.
- Der Staat könnte ein breit gestreutes Anlageprodukt anbieten, das in seinen Anlagen den Grundsätzen der modernen Portfoliotheorie folgt.
- Es sollte dabei die Möglichkeit des Opt-out in eine begrenzte Zahl von zertifizierten, ähnlich breit gestreuten Anlageprodukten geben, die transparent ihre Gebühren ausweisen.
- Es sei zu prüfen, ob das kapitalgedeckte System durch eine mit den Fiskalregeln kompatible öffentliche Schuldenfinanzierung ausgebaut werden sollte.
Die aktuelle Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zur kapitalgedeckten Rente wird in der Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden
BVK freut sich, dass Schwung in Rentendebatte kommt
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass mit der nun vorliegenden Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wieder Schwung in die Rentendebatte kommt. Einer schuldenfinanzierten staatlichen Förderung über einen staatlichen Fonds steht der BVK jedoch kritisch gegenüber.
„Wir teilen die Forderung des Beirats, dass die Möglichkeiten für die Einrichtung eines staatlichen Fonds und die damit verbundenen Risiken sorgfältig abgewogen werden sollten, bevor eine Entscheidung getroffen wird“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Gerade in Krisenzeiten müssen Kapitalmarktrisken einbezogen und mögliche Zweckentfremdungen des Anlagevermögens durch den Staat ausgeschlossen werden“, ist Heinz überzeugt.
Der BVK begrüßt zwar den vorgeschlagenen Bestandsschutz für Riester-Sparer, vermisst aber konkrete Vorschläge, wie die Riester-Rente reformiert werden kann. Hierzu hatte der Bundesverband bereits konkrete Vorschläge unterbreitet, wie er selbst betont.
Verband für eine freie verpflichtende Wahl
Eine Abkehr von der Beitragsgarantie sowie die Opt-Out Möglichkeiten für private Anbieter bei der Verwaltung des Anlagevermögens werden zwar grundsätzlich von dem Verband begrüßt. Der BVK spricht sich aus marktwirtschaftlichen Erwägungen für eine freie verpflichtende Wahl zwischen privaten und staatlichen Anlagemöglichkeiten aus.
Quellen: Bundesfinanzministerium, BVK
Autor(en): Meris Neininger