Omnibus soll endlich Erleichterungen bringen

740px 535px

Europa hinkt bei der Wettbewerbsfähigkeit anderen Wirtschaftsräumen wie den USA und China hinterher. Grund sind nicht zuletzt umfangreiche Berichtspflichten. Das heute vorgelegte Omnibus-Gesetzgebungspaket soll daher Erleichterungen für Unternehmen schaffen. Es ist Teil der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten Initiative zur Reduzierung der Berichtspflichten in der EU um 25 Prozent.  

Das kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, so: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“

Positiv werten die Versicherer, dass kleine und mittelgroße Unternehmen von den Berichtspflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) befreit werden und auch sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards wegfallen sollen. Dazu sagt Asmussen: „Kleine und mittlere Unternehmen erdrückt die Last umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu schreiben. Und es ist richtig, bestehende Anforderungen zu überprüfen, bevor neue, zusätzliche Standards geschaffen werden.“

Die Kommission kündigt zudem an, dass die Zahl der zu berichtenden Daten substanziell reduziert werden soll. Dies wäre ein enormer Schritt zu einer effizienteren Berichterstattung. Asmussen sagt: „Dieses Signal ist enorm wichtig. Die Kommission muss jetzt diesbezüglich zügig konkrete Vorschläge liefern, um die Versicherungsunternehmen, die bereits berichten, tatsächlich zu entlasten.“

Wegfall der Revisionsklausel bei der CSDDD zu begrüßen

Die Anpassungen bei der „europäischen Lieferkettenrichtlinie“ (CSDDD) gehen nach Ansicht des GDV in die richtige Richtung. Besonders positiv ist der Verzicht auf die geplante Revision im Jahr 2026, die zusätzlichen Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleistungen prüfen sollte. Dies reduziert bürokratischen Aufwand und schafft mehr Rechtssicherheit. Ebenfalls sinnvoll ist der Verzicht auf ein EU-weites Haftungsrecht, da es parallel zu den 27 sehr unterschiedlichen nationalen Regeln stehen würde und die Rechtslage unnötig verkompliziert hätte.

Hintergrundinformationen

Die Omnibus-Richtlinie zur Straffung der Berichtspflichten bei Nachhaltigkeitsberichten und zur vereinfachten Regelung der Überwachung und Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist der erste Teil einer Reihe von Gesetzesinitiativen mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Resilienz der europäischen Wirtschaft. Das Gesetzespaket wird im nächsten Schritt im Rat der Europäischen Union und vom EU-Parlament beraten. 

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt wichtiger Ansatz, auch im Omnibus-Paket 

Weitere Stimmen und Einordnungen zum veröffentlichten Omnibus-Entwurf. So vermerkt die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Nürnberg unter anderem, dass

"viele Unternehmen im bisherigen Anwenderkreis der Richtlinie schon mit den Vorbereitungen für die Berichterstattung nach CSRD und EU-Taxonomie begonnen haben oder sogar bereits einen ESRS-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Die im Omnibus-Paket vorgesehene Einschränkung des Anwendungsbereichs würde allerdings bedeuten, dass für zahlreiche Unternehmen die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD und EU-Taxonomie entfällt.
Gleichwohl sollten sich die betroffenen Unternehmen bewusst sein, dass bis dato erfolgte Anstrengungen zur Erfüllung der erwarteten Berichtspflichten nicht umsonst waren. Das Herzstück der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bleibt dennoch ein wichtiger und auch im Omnibus-Paket verankerter Ansatz, der auch weiterhin Potenziale für die langfristige Unternehmensstrategie bieten kann. Wenngleich sich der regulatorische Rahmen mit der Omnibus-Initiative also grundlegend ändern dürfte, sollten auch Unternehmen, die nicht mehr in den Anwenderkreis der überarbeiteten CSRD fallen würden, die hohe Relevanz des Themas Nachhaltigkeit nicht unterschätzen." 

Weiter gibt die Steuerberatungsgesellschaft zu bedenken, dass sich das Omnibus-Paket noch im Entwurfsstadium befindet, und darum abzuwarten bleibe, wie schnell und in welchem Umfang die geplanten Änderungen durch die EU-Kommission umgesetzt würden. Zu berücksichtigen sei auch, dass Änderungen am Gesetzestext im Laufe des Verfahrens sind nicht unüblich seien, sodass die nun veröffentlichten Vorschläge zur Reduzierung der Berichtspflichten keinesfalls bereits als geltendes Recht verstanden werden sollten. Es empfehle sich daher, die weiteren Entwicklungen zunächst abzuwarten und sich nicht vorschnell auf die aktuell vorgesehenen Anpassungen einzustellen. 

Bisherige Vorbereitungen auf die CSRD als freiwillige Berichterstattung weiterführen?

Und auf der Seite der RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB heißt es zu dem aktuellen Omnibus-Entwurf: 

"Die von der Kommission vorgeschlagenen Erleichterungen dürften insbesondere bei vielen mittelständischen Unternehmen, die ab 2025 erstmalig berichtspflichtig geworden wären, für Erleichterung sorgen. Ganz aufatmen können sie aber noch nicht, da Änderungen in Bezug auf die skizzierten Vorschläge im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses und der Verhandlungen von Europäischem Parlament und Ministerrat nicht auszuschließen sind."

Darüber hinaus sei aber auch davon auszugehen, dass auch weiterhin über Lieferantenvorgaben Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit auch an nicht berichtspflichtige Unternehmen gestellt werden dürften. Somit sollten Unternehmen sich überlegen, inwieweit sie ihre bisherigen Vorbereitungen auf die CSRD in Form einer freiwilligen Berichterstattung weiterverarbeiten können.

Quellen: GDV, Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Autor(en): Meris Neininger

Zum Themenspecial "Nachhaltigkeit"

 

Alle Branche News